(§ 1)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Make Your Way Studio, Inhaber Till Lichtenberg, Frida-Schröer-Straße 49, 49076 Osnabrück (nachfolgend „Studio“), gegenüber seinen Kunden.
Sie gelten insbesondere für Dienstleistungen im Bereich Recording, Mixing, Mastering sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(§ 2)
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Kunden zustande.
Angebote des Studios sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese Vertragsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
(§ 3)
Leistungsumfang
Der Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Das Studio ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete externe Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
(§ 4)
Preis
Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben in Euro.
Da Make Your Way Studio als Kleinunternehmen im Sinne von § 19 UStG tätig ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Angebote und bereits noch nicht abgeschlossene Verträge nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
(§ 5)
Zahlungsbedingungen
Recording
Zur verbindlichen Reservierung eines Recording-Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Der Restbetrag ist spätestens unmittelbar nach Abschluss der Recording-Session zu begleichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mixing und Mastering
Bei Mixing- und Mastering-Aufträgen ist das vereinbarte Honorar grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten vollständig zu entrichten. Bei größeren Projekten, EPs, Alben oder Labelproduktionen können individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.
Die Auslieferung finaler Dateien erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(§ 6)
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Dateien und Materialien vollständig sowie in technisch geeigneter Form bereitzustellen.
Unvollständige, fehlerhafte oder nachträglich geänderte Daten können zu Verzögerungen oder zusätzlichem Arbeitsaufwand führen.
Das Studio übernimmt keine Verantwortung für Mängel, die auf fehlerhaft angelieferten Dateien oder unvollständigen Informationen beruhen.
(§ 7)
Liefertermine
Liefertermine werden individuell vereinbart.
Zeitangaben stellen grundsätzlich unverbindliche Zieltermine dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Kundendaten, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer technischer Umstände verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
(§ 8)
Kommunikation
Für einen erfolgreichen Projektverlauf ist eine offene und zeitnahe Kommunikation erforderlich.
Der Kunde verpflichtet sich, Feedback und Änderungswünsche möglichst gebündelt und nachvollziehbar zu übermitteln.
Das Studio ist berechtigt, Rückfragen zu stellen oder Erläuterungen einzuholen, sofern dies für die fachgerechte Umsetzung des Projekts erforderlich ist.
(§ 9)
Revisionen
Ziel jeder Zusammenarbeit ist ein Ergebnis, das den gemeinsam besprochenen Vorstellungen des Kunden entspricht. Im vereinbarten Preis sind daher – abhängig von der gebuchten Leistung – folgende Revisionen enthalten:
• Mixing: bis zu drei Revisionen
• Mastering: bis zu zwei Revisionen
Revisionen dienen der Feinabstimmung des bereits vereinbarten Projekts. Sie umfassen insbesondere Anpassungen von Lautstärken, Klangbalance, Effekten oder vergleichbaren Details.
Nicht als Revision gelten insbesondere:
• nachträglich gelieferte Audio- oder MIDI-Dateien,
• neu aufgenommene Vocals oder Instrumente,
• Änderungen an Songstruktur, Arrangement oder Produktion,
• Änderungen, die auf einer geänderten künstlerischen Entscheidung beruhen und über die ursprüngliche Projektbeschreibung hinausgehen.
Solche Änderungen stellen zusätzlichen Arbeitsaufwand dar und werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Nach Ausschöpfung der enthaltenen Revisionen werden weitere Änderungswünsche mit 35,00 € je zusätzlicher Revision berechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(§ 10)
Projektabschluss und Recall
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde die finale Version freigibt oder die vereinbarten finalen Dateien ausgeliefert wurden.
Ein späteres erneutes Öffnen des Projekts (Recall) ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen und wird gesondert berechnet.
Da Make Your Way Studio teilweise mit hochwertigem analogem Outboard-Equipment arbeitet, können Recall-Versionen trotz größter Sorgfalt geringfügig vom ursprünglichen Mix oder Master abweichen. Solche minimale Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(§ 11)
Datensicherung
Make Your Way Studio behandelt sämtliche Projektdateien mit größter Sorgfalt und bemüht sich um eine möglichst langfristige Archivierung.
Eine dauerhafte Speicherung von Projekten kann jedoch nicht garantiert werden.
Der Kunde ist daher verpflichtet, alle gelieferten Dateien nach Erhalt eigenständig zu sichern und zu archivieren.
Ein Anspruch auf erneute Bereitstellung bereits ausgelieferter Dateien besteht nicht.
(§ 12)
Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde versichert, dass er über sämtliche für den Auftrag erforderlichen Rechte an den überlassenen Audio-, MIDI- und sonstigen Projektdateien verfügt oder zur Nutzung berechtigt ist.
Das Studio übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverstöße, die aus vom Kunden bereitgestelltem Material resultieren.
Soweit durch die Leistungen des Studios Leistungsschutzrechte oder sonstige gesetzliche Rechte entstehen, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars beim Studio.
Die Nutzung der vom Studio erstellten Mixe, Master oder sonstigen Arbeitsergebnisse zu Veröffentlichungs-, Vertriebs- oder kommerziellen Zwecken ist erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars zulässig.
(§ 13)
Credits
Bei einer Veröffentlichung des Projekts freut sich Make Your Way Studio über eine Nennung in den Credits als “Mixing by Till Lichtenberg @ Make Your Way Studio” bzw. “Mastering by Till Lichtenberg @ Make Your Way Studio”.
Eine entsprechende Nennung ist erwünscht, jedoch nicht verpflichtend, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(§ 14)
Referenzrecht
Nach offizieller Veröffentlichung eines Projekts ist Make Your Way Studio berechtigt, den Künstlernamen, den Projekttitel, das veröffentlichte Cover sowie öffentlich zugängliche Links zur Veröffentlichung als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien oder für Eigenwerbung zu verwenden.
Widerspricht der Kunde dieser Nutzung vor Veröffentlichung ausdrücklich in Textform, unterbleibt eine Verwendung zu Referenzzwecken.
Unveröffentlichte Musik, Demos oder vertrauliche Projektinformationen werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.
(§ 15)
Vertraulichkeit und KI
Alle im Rahmen eines Projekts erhaltenen Informationen und Dateien werden vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Studio verwendet vom Kunden bereitgestellte Audio-, Projekt- oder sonstige Dateien nicht zum Training von Systemen der künstlichen Intelligenz oder vergleichbaren Modellen.
(§ 16)
Stornierung und Terminverschiebung
Recording
Recording-Termine werden ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert.
Bei einer Absage oder Terminverschiebung bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt die geleistete Anzahlung vollständig als Gutschrift für einen Ersatztermin erhalten.
Bei einer Absage weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen verfällt die geleistete Anzahlung.
Eine Terminverschiebung ist nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten möglich.
Mixing und Mastering
Wird ein Auftrag nach Projektbeginn durch den Kunden beendet oder wesentlich geändert, sind die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsaufwand zu vergüten.
(§ 17)
Haftung
Make Your Way Studio erbringt sämtliche Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach anerkannten fachlichen Standards.
Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Datenverluste haftet das Studio nur insoweit, als diese auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wären.
(§ 18)
Höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Studios liegen, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, besteht für die Dauer der Beeinträchtigung keine Verpflichtung zur Leistung.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle, Krankheit, Unfall oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
Beide Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich informieren und gemeinsam eine angemessene Lösung anstreben.
(§ 19)
Studioordnung
Für Recording-Sessions gelten zusätzlich folgende Regelungen:
• Das Rauchen ist ausschließlich außerhalb der Studioräume gestattet.
• Der Konsum alkoholischer Getränke ist in angemessenem Umfang zulässig, sofern dadurch die Durchführung der Session nicht beeinträchtigt wird.
• Haustiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Studios mitgebracht werden.
• Speisen und Getränke sind in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Im unmittelbaren Bereich empfindlicher Studiotechnik sind die Anweisungen des Studios zu beachten.
• Den Anweisungen des Studios zum Schutz von Personen, Instrumenten und technischem Equipment ist Folge zu leisten.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.
(§ 20)
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von Make Your Way Studio.
(§ 21)
Verbraucher und Widerrufsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie – soweit erforderlich – eine Erklärung über den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(§ 22)
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(§ 23)
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Osnabrück.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(§ 24)
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.